Español English Français Deutsch Italiano Русско
  › Home
  › Juristische Aspekte
  Klage
  › Geographischer Hinweise
  Historisches Armenien
  Armenien Heutzutage
  › Internationale
    Anerkennungen
  › Ultimate Crime,
    UItimate Challenge
  › Kontakt
imprimir pantalla aumentar tamaño del texto disminuir tamaño del texto

KLAGE

ANRECHT AUF WAHRHEIT - Völkermord der Armenier
AN DIE EHRW. APPELLATIONS-BUNDESKAMMER IN DIESZIPLINAR-UND STRAFSACHEN.


Gregorio Hairabedián, auf sein eigenes Recht gestützt, vertreten durch die Anwältin Frau Dr. Luisa Sandra Hairabedián, Band 39, Blatt 541 CPA, unter Festsetzung des Wohnsitzes in Av. Presidente Roque Sáenz Peña 570, sechster Stock, dieser Stadt, teilt dem Ehrw. Richter wie folgt mit:

Wie es sich aus meinem Familienname ergibt, bin ich ein Kind von Armeniern, sowohl seitens meines Vaters (Ohanes oder Ovhanes oder Juan Hairabedián), wie auch meiner Mutter (Lusaper oder Luisa Barsumián, oder Hamparzoumian), beide verstorben, aus welcher Ehe ich in der Stadt Córdoba, dieser Argentinischen Republik, am 9 August 1932, geboren bin.

Die Obengenannten, meine Eltern, haben nach dem Völkermord den das armenische Volk wie allgemein bekannt betroffen hat, angeordnet, organisiert und durchgeführt durch den Türkischen Staat,. zwischen den Jahren 1915/23, Asyl in Argentinien gefunden.

Als Folge dieses Verbrechens lesa humanidad, das bis heute unbestraft verblieb - meine sämtlichen Grosseltern, Onkeln und Tanten, Cousins, usw., sind verschwunden, umgebracht, deportirt oder in irgend einer anderen Weise physisch eliminiert, u.z. in einer Anzahl von ca. 50 Personen, alle türkische königliche oder republikanische Staatsangehörige.

Mein Vater, befand sich damals in der Stadt New Jersey, Vereinigte Staaten von Amerika, während meine Mutter eine Insassin des deutschen Weisenhauses Bethshalum, mit Sitz in der Stadt Marash, Türkei, Umstände welche sie davon befreiten sich in den Listen der Todesofper zu befinden.

Nunmehr in Anbetracht der systematischen und wieder-holten negativen Stellungnahme des Türkischen Staates, wie immer wieder von den betreffenden Regierenden bei jeder Gelegenheit, Gerichtsbarkeit und öffentlichen und privaten, nationalen oder internationalen Anstalten, mit Ueberzeugung behauptet wurde, welche die Durchführung genannten Verbrechens (Völkermord und Staatsterrorismus), trotz der Anerkennung und der inoffiziellen Verurteilung seitens von Persönlichkeiten, Menschenrechteorganisationen, Parlamente (unter welchen sich die Abgeordneten (17.4.85)-und Senatorenkammern (19.6.85) befanden, sowie auch seitens von Uebereinkommen, usw., angesichts des Bestehens der diesbezüglichen vielen ganz klaren und nicht widerlegbaren Beweisen jedweder Art, lege ich dieses Schriftstück in Ausübung der Befugnisse die sich aus dem ANRECHT AUF WAHRHEIT ergeben, damit die Taten von lesa humanidad, mittels von den betreffenden Nachforschungen und Berichten aufgeklärt werden, die zu diesem Zwecke durchgeführt werden müssen.


I GRUNDLAGE

Sie, geehrt.Herr Richter, werden die enorme Wichtigkeit der vorgebrachten Sache anerkennen, sowohl was die Allgemeinjustiz - als höchstes Gut der Menschheit, das, in diesem Fall zur Enthüllung des ersten Völkermordes des XX.Jahrhunderts bringt, das sehr viele sich getraut haben als die „Generalprüfung des „Nazi-Faschismus zu nennen - angeht, so wie im Einzelnen, zur effektiven Ausübung meiner eigenen Rechte, die falls der Türkische Staat weiterhin seine klare negative Stellungnahme weiterbehalten sollte, verletzt oder gebrochen werden können.

Da es sich absolut um ein lesa humanidad-Vertrechen handelt, ist die Türkische Regierung verpflichtet Untersu-chungen durchzuführen, die zur Enthüllung der Wahrheit führen können, auch wenn die gegenwärtigen Regierungsmit-glieder genannten Landes nicht die persönlich Verantwortlichen dafür sind, gemäss den Verpflichtungen

CausaArmenia.com | 2004 - 2006  
diseñado por RutasRelativas.com.ar