 |
KLAGE
ANRECHT AUF WAHRHEIT - Völkermord der Armenier
AN DIE EHRW. APPELLATIONS-BUNDESKAMMER IN DIESZIPLINAR-UND
STRAFSACHEN.
Gregorio Hairabedián, auf sein eigenes
Recht gestützt, vertreten durch die Anwältin
Frau Dr. Luisa Sandra Hairabedián, Band
39, Blatt 541 CPA, unter Festsetzung des Wohnsitzes
in Av. Presidente Roque Sáenz Peña
570, sechster Stock, dieser Stadt, teilt dem Ehrw.
Richter wie folgt mit:
Wie es sich aus meinem Familienname ergibt, bin
ich ein Kind von Armeniern, sowohl seitens meines
Vaters (Ohanes oder Ovhanes oder Juan Hairabedián),
wie auch meiner Mutter (Lusaper oder Luisa Barsumián,
oder Hamparzoumian), beide verstorben, aus welcher
Ehe ich in der Stadt Córdoba, dieser Argentinischen
Republik, am 9 August 1932, geboren bin.
Die Obengenannten, meine Eltern, haben nach dem
Völkermord den das armenische Volk wie allgemein
bekannt betroffen hat, angeordnet, organisiert
und durchgeführt durch den Türkischen
Staat,. zwischen den Jahren 1915/23, Asyl in Argentinien
gefunden.
Als Folge dieses Verbrechens lesa humanidad,
das bis heute unbestraft verblieb - meine sämtlichen
Grosseltern, Onkeln und Tanten, Cousins, usw.,
sind verschwunden, umgebracht, deportirt oder
in irgend einer anderen Weise physisch eliminiert,
u.z. in einer Anzahl von ca. 50 Personen, alle
türkische königliche oder republikanische
Staatsangehörige.
Mein Vater, befand sich damals in der Stadt New
Jersey, Vereinigte Staaten von Amerika, während
meine Mutter eine Insassin des deutschen Weisenhauses
Bethshalum, mit Sitz in der Stadt Marash, Türkei,
Umstände welche sie davon befreiten sich
in den Listen der Todesofper zu befinden.
Nunmehr in Anbetracht der systematischen und
wieder-holten negativen Stellungnahme des Türkischen
Staates, wie immer wieder von den betreffenden
Regierenden bei jeder Gelegenheit, Gerichtsbarkeit
und öffentlichen und privaten, nationalen
oder internationalen Anstalten, mit Ueberzeugung
behauptet wurde, welche die Durchführung
genannten Verbrechens (Völkermord und Staatsterrorismus),
trotz der Anerkennung und der inoffiziellen Verurteilung
seitens von Persönlichkeiten, Menschenrechteorganisationen,
Parlamente (unter welchen sich die Abgeordneten
(17.4.85)-und Senatorenkammern (19.6.85) befanden,
sowie auch seitens von Uebereinkommen, usw., angesichts
des Bestehens der diesbezüglichen vielen
ganz klaren und nicht widerlegbaren Beweisen jedweder
Art, lege ich dieses Schriftstück in Ausübung
der Befugnisse die sich aus dem ANRECHT AUF WAHRHEIT
ergeben, damit die Taten von lesa humanidad, mittels
von den betreffenden Nachforschungen und Berichten
aufgeklärt werden, die zu diesem Zwecke durchgeführt
werden müssen.
I GRUNDLAGE
Sie, geehrt.Herr Richter, werden die enorme Wichtigkeit
der vorgebrachten Sache anerkennen, sowohl was
die Allgemeinjustiz - als höchstes Gut der
Menschheit, das, in diesem Fall zur Enthüllung
des ersten Völkermordes des XX.Jahrhunderts
bringt, das sehr viele sich getraut haben als
die Generalprüfung des Nazi-Faschismus
zu nennen - angeht, so wie im Einzelnen, zur effektiven
Ausübung meiner eigenen Rechte, die falls
der Türkische Staat weiterhin seine klare
negative Stellungnahme weiterbehalten sollte,
verletzt oder gebrochen werden können.
Da es sich absolut um ein lesa humanidad-Vertrechen
handelt, ist die Türkische Regierung verpflichtet
Untersu-chungen durchzuführen, die zur Enthüllung
der Wahrheit führen können, auch wenn
die gegenwärtigen Regierungsmit-glieder genannten
Landes nicht die persönlich Verantwortlichen
dafür sind, gemäss den Verpflichtungen
|